Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01.12.2024
§1 Geltung der Bedingungen und Vertriebsweg- 1. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) betreffend Produkte der Marke Lechuza gegenüber Unternehmen im Sinne von §§ 14, 310 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“ genannt)erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
- 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Bedingungen in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Käufers gültigen Fassung abrufbar unter www.lechuza.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen-haendler als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- 3. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zu- stimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Verkäufer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- 4. Individuelle Vereinbarungen (zB Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in Auftragsbestätigung des Verkäufers haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen, ausgenommen abweichende Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gem. §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zB Frist- setzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind mindestens in Textform gem. BGB abzugeben.
- 6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Käufer spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Käufers zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Verkäufer den Käufer besonders hin- weisen. Erfolgt keine fristgemäße Ablehnung, so wird der Verkäufer dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
- 1. Der Auftrag des Käufers ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer ist berechtigt dieses Angebot binnen 2 Wochen nach seiner Abgabe anzunehmen. Die Annahme erklärt der Verkäufer durch die Auftragsbestätigung in Textform, Rechnungserteilung oder Lieferung der bestellten Ware. Die Unterschrift eines Angestellten des Verkäufers auf dem Auftrag ist keine Auftrags- sondern eine Empfangsbestätigung.
- 2. Die Darstellung der Produkte des Verkäufers in seinen Katalogen und anderen Werbemitteln ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur die Aufforderung zur Angabe eines Angebots in Form einer Bestellung durch den Käufer.
- 3. Falls sich zwischen Bestellung und Lieferung die Kosten des Verkäufers erhöhen, ist er berechtigt, nach unverzüglicher Ankündigung in Textform den Preis entsprechend anzugleichen. Dabei hat der Käufer das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform den Auftrag zu stornieren. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, innerhalb von 8 Tagen nach Stornierung des Auftrages die Lieferung zum vereinbarten Preis abzusenden. Dem Käufer steht es frei, dieses neue Angebot des Verkäufers anzunehmen oder abzulehnen.
- 4. Konditionen und Rabatte, sowie Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten können vom Verkäufer geändert werden. Der Verkäufer wird den Käufer über derartige Änderungen unverzüglich in Textform informieren. Der Käufer kann innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform den Auftrag stornieren.
- 5. Die in Angeboten, Preislisten und Rechnungen angegebenen Preise des Verkäufers verstehen sich ab Werk in EURO (€) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- 6. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.
- 1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung ist in jedem Fall Voraussetzung der Lieferpflicht des Verkäufers.
- 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder Zufall hat der Verkäufer in keinem Fall zu vertreten. Bei nicht vom Verkäufer zu vertretenden Verzögerungen verlängert sich die Frist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Der Verkäufer wird den Käufer über eine solche Verzögerung informieren. Bei einer dauernden Behinderung ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Ansprüche des Käufers richten sich in diesem Fall ausschließlich nach den §§ 346 ff. BGB.
- 3. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen setzt ein Verzug des Verkäufers eine vorherige Mahnung durch den Käufer und den Ablauf einer angemessenen Nachfrist voraus. Die Haftung des Verkäufers im Verzugsfalle richtet sich nach § 5 dieser Bedingungen.
- 4. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Verkäufer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf eine Lieferung besteht. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Rücktritt nicht vor Ablauf dieser Frist erklärt wird.
- 5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- 1. Die Gewährleistungsfrist für alle Mängel beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Hauptleistungspflicht oder eine sonstige Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die gesetzlichen Regelungen über die Verjährung von Rückgriffsansprüchen (§ 445b BGB), Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
- 2. Einwendungen gegen die Rechnungen oder Beanstandungen auf Grund von Mängeln, welche bei der Lieferung erkennbar waren, können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Sendung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Eintreffen derselben, in Textform beim Verkäufer eingehen. Beim Eintreffen der Lieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen, nach ihrer Erkennbarkeit in Textform zu rügen.
- 3. Geschuldet ist die Lieferung von Ware mittlerer Art und Güte, wobei Maßstab die Verhältnisse des Verkäufers und die mittlere Art und Güte seiner Waren sind. Beschaffenheitsangaben und -vereinbarungen stellen keine Garantie dar. Es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine etwa vereinbarte Garantie wird mit der Maßgabe gegeben, dass im Garantiefall abschließend die in diesem § 5 beschriebenen Rechtsfolgen gelten.
- 4. Sollte die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet sein, gilt unbeschadet etwaiger Rückgriffsrechte des Käufers gemäß §§ 445a, 445b BGB (vgl. hierzu nachstehend § 5 Ziff. 5.) folgendes: Der Käufer kann Nachlieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware verlangen. Fehlen in einer Packung Teile oder sind solche schadhaft, so werden die zur Komplettierung bzw. zum Austausch erforderlichen Teile vom Verkäufer unverzüglich nach Aufforderung kostenlos nachgeliefert. Ein Umtausch der Packung erfolgt in diesen Fällen nicht. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachlieferung erfolgt trotz Setzens einer angemessenen Nachfrist nicht, ist zweimal fehlgeschlagen, wurde vom Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert oder sie ist dem Käufer unzumutbar
- 5. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gemäß §§ 445a, 445b BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Darüber hinaus gilt folgendes:
- a) Die Regelungen des § 5 Ziff. 4. gelten entsprechend. Ein Anspruch auf Nachlieferung einer ganzen Packung besteht nur, wenn der Käufer seinem Kunden eine ganze Packung nachgeliefert hat und diesen nicht gemäß § 439 Abs. 3 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit auf die Nachlieferung von einzelnen Teilen verweisen konnte. Der Ersatz von Aufwendungen im Sinne von § 445a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, da in den jeweils vereinbarten Preisen bereits eine pauschale Abgeltung in Höhe von 0,75 % des Händler-Einkaufspreises eingerechnet ist.
- b) Der Käufer wird dem Verkäufer unverzüglich anzeigen, wenn seine Kunden Gewährleistungsansprüche geltend machen, die der Käufer nicht selbst durch Nachlieferung befriedigen kann, damit der Verkäufer die entsprechende Ware zur Verfügung stellen kann. Unterbleibt die Anzeige und schlägt die Nacherfüllung im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden fehl, kann der Käufer im Wege des Regresses gleich wohl nur gemäß der Regelungen im § 5 Ziff. 4., 5 a) vorgehen, d.h. nur Nachlieferung (von Teilen bzw. einer Packung) beanspruchen.
- c) Dem Käufer ist es untersagt, nicht mit dem Verkäufer abgestimmte öffentliche Äußerungen über Eigenschaften der Ware, insbesondere Werbeaussagen, zu machen. Bei einem schuldhaften Verstoß ist der Käufer zum Ersatz eines etwaigen Schadens des Verkäufers verpflichtet. Ferner sind auf den nicht abgestimmten öffentlichen Äußerungen beruhende Rückgriffsansprüche des Käufers in diesem Fall ausgeschlossen.
- 6. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.
- 7. Für Rechtsmängel gelten die Regelungen des § 5 entsprechend.
Unverlangt zurückgeschickte Ware wird nicht entgegengenommen. Warenrücksendungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform. Bei der Übernahme zurückgesandter Ware zieht der Verkäufer bei der Gutschrift vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens folgende Kostenpauschale ab:
- 1) für Ware, die unverändert wiederverkäuflich ist : Abzug 10 %
- 2) für Ware, die geprüft und neu gesichert werden muss : Abzug 20 %
- 3) für Ware, die umkartoniert werden muss: Abzug 30 %
- 4) für Ware, die länger als 1 Jahr nicht mehr Bestandteil des aktuellen Sortiments ist, erfolgt keine Erstattung.
Ein etwaiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Käufers und dessen Rechtsfolgen bleiben unberührt.
§6 Haftung- 1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- 2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01.12.2024 es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 3. Die Einschränkungen der Nrn. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- 4. Die sich aus Nrn. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer und der Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
- 5. Eine Haftung für Schäden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstehen, ist ausgeschlossen.
- 6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- 7. Wird der Käufer auf Grund verschuldensunabhängiger Haftung nach Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen, tritt der Verkäufer gegenüber dem Käufer insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen Käufer und Verkäufer finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme des Verkäufers.
- 8. Ansprüche des Käufers sind soweit ausgeschlossen, wie der Schaden zurückzuführen ist auf dem Käufer zuzurechnende Pflichtverletzungen. Für Maßnahmen des Käufers zur Schadensabwehr haftet der Verkäufer, soweit er rechtlich verpflichtet ist.
- 9. Der Käufer wird den Verkäufer, falls er diesen nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Er hat dem Verkäufer Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen mit Dritten, werden sich die Vertragspartner abstimmen.
- 10. Bei der Höhe des Schadensersatzes sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Verkäufers, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung sowie der Wert der gelieferten Ware zugunsten des Verkäufers angemessen zu berücksichtigen.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer folgende Rechte eingeräumt:
- 1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers (im Folgenden: Vorbehaltsware). Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware des Verkäufers unentgeltlich und behandelt sie pfleglich.
- 2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unbeschadet des Widerrufsrechts des Verkäufers wird die Einzugsermächtigung unwirksam, wenn nach Fälligkeit eine der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer nicht erfüllt worden ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer
- 3. Bei Zugriffen von Gläubigern des Käufers oder von unbefugten Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Insbesondere hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
- 4. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ist der Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten, ist er berechtigt, die Räume, in denen die Vorbehaltsware lagert, zu den üblichen Geschäftszeiten und nach vorheriger Anmeldung zum Zwecke der Rücknahme zu betreten und die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Zurückgenommene Vorbehaltsware wird entsprechend § 8a dieser AGB gutgeschrieben.
- 1. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung oder gemäß gültiger Konditionsvereinbarung. Maßgeblich für die Zahlungsfrist sind Rechnungsdatum und Tag des Geldeingangs auf dem Konto des Verkäufers. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsstellung, erhält der Käufer 2 % Skonto. Der Verkäufer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- 2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Käufer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- 3. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, es sei denn, der Käufer trägt verständige Gründe für eine andere Tilgungsbestimmung vor
- 4. Wechsel werden generell als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
- 5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von EUR 40, – zu berechnen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- 6. Gerät der Kunde mit einer Forderung in Verzug, so werden alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer ungeachtet einer abweichenden Fälligkeitsvereinbarung sofort fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse gem. § 8 Ziffer 1 oder ausreichende Sicherheitsleistung auszuführen. Der Verkäufer ist weiter berechtigt, bei einer nach Vertragsschluss erkennbar werdenden Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Käufers, die seinen Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, unter den Voraussetzungen des § 321 BGB vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt insbesondere, falls über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- 7. Der Käufer kann gegen Forderungen des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderungen des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder es sich um Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer nicht zu, es sei denn, die Forderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder betrifft eine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis.
- 8. Bei einer vereinbarten SEPA-Lastschrift ist der Zeitrahmen für die Vorabankündigung ab der ersten Lastschrift, abweichend von den Richtlinien für SEPA-Lastschriften, 2 Tage.
- 1. Leistet der Käufer im Rahmen einer Zentralregulierung, eines Delkredere-Abkommens oder aufgrund eines ähnlichen Rechtsverhältnisses Zahlungen an einen Dritten, so erlischt die Kaufpreisschuld des Käufers gegenüber dem Verkäufer erst, wenn der geschuldete Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist.
- 2. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss Mitglied eines Einkaufsverbundes ist, welcher mit dem Verkäufer ein Delkredere-Abkommen unterhält, ist jede mit dem Käufer geschlossene Fälligkeitsabrede/Valuta-Vereinbarung von der Fortwirkung des Delkredere-Abkommens abhängig: Sobald das Delkredere-Abkommen insgesamt oder für den Käufer endet oder für den Käufer beschränkt wird, wird die Forderung des Verkäufers gegen den Käufer ungeachtet einer zuvor getroffenen Fälligkeitsvereinbarung sofort fällig.
Der Verkäufer kann an seinen Produkten Konstruktionsänderungen vornehmen, wenn diese für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, derartige Konstruktionsänderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§10 Beschränkte VertreterbefugnisseDie für den Verkäufer tätigen Handelsvertreter vermitteln Verträge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und schließen die Verträge nicht selbst. Mündliche Zusicherungen der Vertreter bedürfen daher stets der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
§7 EigentumsvorbehaltDie für die Geschäftstätigkeiten des Verkäufers erforderlichen spezifischen Kundendaten werden ausschließlich für die gemeinsamen geschäftlichen Belange verwendet und sind Dritten nicht zugänglich. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für alle Informationen, die für die Sicherheit der Lieferkette von Bedeutung sind. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer der Geschäftspartner, sind entsprechend zu informieren und zu verpflichten.
§ 11a Übermittlung von ZahlungsdatenDer Verkäufer übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene unternehmens- und personenbezogene Daten über die Begründung, die ordnungsgemäße Durchführung und Beendigung der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Verträge sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die D & B Deutschland GmbH, Havelstraße 9, 64295 Darmstadt. Die vorgenannten Daten werden zudem von Creditreform Nürnberg Aumüller KG, Theodorstraße 11, 90489 Nürnberg und Creditsafe Deutschland GmbH, Sonnenallee 221 F, 12059 Berlin bezogen. Dies dient der Absicherung unserer Geschäftstätigkeit und zur Bewertung der Kreditwürdigkeit unserer Geschäftspartner. Die Rechtsgrundlagen für diese Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 b) und Art. 6 Abs. 1 f) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Unser berechtigtes Interesse ist, uns vor Zahlungsausfällen zu schützen. Die Auskunfteien speichern, verarbeiten und übermitteln die Daten zum Zwecke der Profilbildung (Scoring) und zur Erstellung von Informationen zur Bonitätsbeurteilung für ihre Kunden. Kunden in dem Sinne sind andere Wirtschaftsteilnehmer, die Leistungen gegen Kredit gewähren. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunfteien können online unter www.bisnode.de/daten-und-sicherheit/ und www.creditreform-nuernberg.de/eu-dsgvo eingesehen werden.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit- 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- 2. Erfüllungsort ist stets Zirndorf.
- 3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Zirndorf. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Geschäftsbedingungen beziehungsweise einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Geschäftssitz des Käufers zu erheben. Vorranging gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätterstr. 2–10, D-90513 Zirndorf
vertrieb@lechuza.com . 0911/96661660
Stand: 12.2024